Anmeldung und Gebühren
Anmeldung
Wenn Sie daran interessiert sind, sich für einen Platz für Ihr Kind bei Treehouse zu bewerben, lesen Sie bitte alle Details auf unserer Website durch und füllen Sie dann das Online-Formular aus.
Klicken Sie hier, um sich online zu bewerben
Wenn Sie beim Ausfüllen des Formulars Probleme haben, wenden Sie sich bitte an: admissions@treehouse-kids.de
Treehouse e.V. ist eine von der Stadt geförderte Elterninitiative. Aus diesem Grund müssen alle Kinder innerhalb der Stadtgrenzen von München („Stadt München“ im Gegensatz zu „Kreis München“) angemeldet sein. Ihr Kind muss bei der Anmeldung mindestens ein Jahr alt sein.
Im Treehouse e.V. werden die Krippe und der Kindergarten als getrennte Einheiten behandelt. Aufnahme in die Krippe garantiert keine Aufnahme in den Kindergarten. Allerdings haben unsere Krippenkinder Vorrang.
Da Treehouse eine Elternitiative ist und alle Eltern auf freiwilliger Basis arbeiten, können wir uns leider aus Zeitgründen nicht auf Anmeldungen melden, die nicht unsere Kriterien erfüllen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Aufnahmekriterien und Gebühren
Treehouse e.V. bietet Kinderbetreuung für:
Familien, bei denen Englisch die Muttersprache von mindestens einem Elternteil ist.
Deutsch/deutsche Familien, bei denen das Kind täglich zu einem signifikant hohen Anteil mit der englischen Sprache konfrontiert ist (oder zum Beispiel die Familie aus dem Ausland kommt bzw. ins Ausland gehen wird).
Weitere Kriterien:
Wir behalten uns bei der Zulassung vor, je nach Situation, auch das Alter und Geschlecht des Kindes mit zu berücksichtigen.
Wir wählen ausschließlich Eltern aus, die das Konzept einer Elterninitiative verstehen und dieses aktiv unterstützen.
Gebühren:
Monatlicher Mitgliedsbeitrag: 99 € pro Kind
Kaution: 1000 € pro Kind
Interviewgebühr: 25 € pro Familie (zahlbar nur einmal bei Einladung zu einem Interview)
Monatliche Kinderbetreuungsgebühren, Verpflegungs- und Verpflegungskosten, Reinigung und Unterrichtsmaterialien
Anträge zur Einkommensberechnung und Geschwisterermäßigung
Zulassungsunterlagen